Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Boostify Fördermittel, Alexander Gellert, Altenhöferallee 70, 60438 Frankfurt am Main („Boostify“) und ihren Auftraggeber:innen über Beratungs-, Antrags- und Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Fördermitteln.

§ 2 Vertragsgegenstand

Boostify unterstützt Auftraggeber:innen bei der Analyse passender Förderprogramme, der Erstellung und Einreichung von Förderanträgen sowie der Betreuung während und nach der Förderung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem im Einzelfall erteilten Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald Boostify ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung gegenüber der/dem Auftraggeber:in (in Text- oder Schriftform, auch per E-Mail) abgibt und diese/dieser den Auftrag annimmt. Ein über die Website vereinbarter Beratungstermin allein begründet noch kein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Förderleistungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten der/des Auftraggeberin/Auftraggebers

Die/der Auftraggeber:in stellt Boostify alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung und wirkt an notwendigen Mitwirkungshandlungen (z. B. Unterschriften, Rückfragen der Förderstelle) zeitnah mit. Verzögerungen oder eine Ablehnung, die auf verspätete, unvollständige oder unrichtige Angaben zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Boostify.

§ 5 Vergütung

Boostify arbeitet grundsätzlich mit einem Erfolgshonorar: Eine Vergütung wird nur fällig, wenn die beantragten Fördermittel tatsächlich bewilligt werden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Höhe und Fälligkeit der Vergütung werden im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt: [konkreter Prozentsatz/Berechnungsgrundlage bitte im Angebot ergänzen].

§ 6 Kein Anspruch auf Bewilligung

Die Entscheidung über die Bewilligung eines Förderantrags trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle bzw. der jeweilige Fördergeber. Boostify übernimmt keine Garantie für eine Bewilligung. Das Erfolgshonorar-Modell (§ 5) bedeutet, dass bei Nichtbewilligung keine Kosten für die Antragstellung anfallen — es begründet keinen Rechtsanspruch der/des Auftraggeberin/Auftraggebers auf tatsächliche Bewilligung der Fördermittel.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit außerordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [Kündigungsfrist bitte festlegen] zum Ende eines Kalendermonats möglich, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

§ 8 Haftung

Boostify haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für die Ablehnung eines Förderantrags durch die zuständige Förderstelle besteht nicht, sofern Boostify die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.